Hier erfahren Sie, was Sie beim Tapezieren von Türen oder freistehenden Holzflächen wie Raumteilern beachten sollten.
Das Tapezieren von Schranktüren und anderen sogenannten "freihängenden Flächen" ist generell möglich. Allerdings sollten Sie dabei bedenken, dass sich freihängende Flächen ab einer gewissen Größe verziehen können. Dies lässt sich durch eine sogenannte Gegenkaschierung vermeiden. Hierbei wird auf der Rückseite das gleiche Material wie auf der Vorderseite aufgetragen. Auf eine Gegenkaschierung kann verzichtet werden, wenn es sich um eine biegestabile Fläche oder fest verschraubte Fläche handelt. Handelt es sich um einen lackierten Schrank, wird dieser zuerst angeschliffen und dann mit Haftgrund gestrichen. Hier ist ein wässriger Haftgrund zu empfehlen, z. B. Brillux Allgrund.
Ist der Schrank nicht gestrichen, sondern besteht aus unbehandeltem Holz, empfiehlt sich ein lösemittelhaltiger Haftgrund, z. B. Brillux Haftgrund. Dieser verhindert das spätere sogenannte "Durchschlagen" von Holzinhaltsstoffen. Ein Durchschlagen würde zu einer unerwünschten Verfärbung der Tapete führen.
Nach Trocknung wird die Fläche mit Pufas Tapetengrund gestrichen. Die Fläche kann dann nach einer erneuten Trocknungsphase tapeziert werden.